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Rürup: Rente mit staatlicher Unterstützung
Private Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung
Die Rürup Rente wurde im Jahr 2005 vom Wirtschaftsweisen Bert Rürup eingeführt. Sie ist eine kapitalgedeckte, private Rentenversicherung, die staatlich subventioniert wird. Das heißt: Durch Zuschüsse und Steuerersparnis fördert der Staat die private Altersvorsorge.
Die Rürup Rente stellt eine kapitalgedeckte Form der Rentenversicherung dar, die eine lebenslange, monatliche Rente ab den vollendeten 60. Lebensjahr zusagt.
Sie ist vor allem geeignet für Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, da sie für die Riester Rente nicht in Betracht kommen. In der Ansparphase kann der eingezahlte Beitrag steuerlich geltend gemacht werden. Die Rürup ist in der Ansparphase nicht pfändbar. Bei längerer Arbeitslosigkeit bleibt sie unantastbar.
Doch nicht nur Selbständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende können von der Rürup Rente profitieren, auch für Angestellte, Arbeiter und Beamte lässt sich das Kapital für den Altersruhestand von der Steuerförderung aufbauen. Die Höhe der Einzahlung ist flexibel, sie kann je nach Einkommen bestimmt werden. Der Betrag wird monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt. Auch eine Einmalzahlung oder Sonderzahlungen sind möglich. Eine Auszahlung von Teilbeträgen ist gesetzlich nicht zugelassen. Der Vertrag ist nicht übertragbar, vererbbar oder beleihbar.
Auch wenn die Rürup Rente nicht vererbbar ist, kann zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenen Absicherung abgeschlossen werden. Der Beitrag darf jedoch nicht mehr als 50% des aufgewendeten Gesamtbeitrages ausmachen, so kann der Gesamtbetrag steuerlich abgesetzt werden. Für Selbständige wird im Falle einer Insolvenz, das Guthaben in der Ansparphase nicht mit in die Insolvenzmasse einbezogen.
Abgeschlossen wird die Rürup- Vertrag bei einem privaten Versicherungsunternehmen. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht möglich, er kann lediglich beitragsfrei gestellt werden.
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